Hilfe zu Steuerklassenänderungen, Eintragung von Kinderfreibeträgen, oder Lohnsteuerermäßigungsanträge
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08.11.11

Hilfe zu Steuerklassenänderungen, Eintragung von Kinderfreibeträgen, oder Lohnsteuerermäßigungsanträge.

Hier finden Sie Hilfen und Formulare zu Steuerklassenänderungen, Eintragung von Kinderfreibeträgen oder Lohnsteuerermäßigungsanträgen


Adresse (URL): http://www.finanzamt-juelich.de/mein_fa/01_hilfe_steuerklasse.php


Hilfe zu Steuerklassenänderungen, Eintragung von Kinderfreibeträgen, oder Lohnsteuerermäßigungsanträge

Steuerklassenänderungen, Eintragung von Kinderfreibeträgen oder Lohnsteuerermäßigungsanträge


Vorweg:
Das bisherige Verfahren zu Lohnsteuerermäßigungen, Steuerklassenwechsel, Eintragungen wegen Kinderfreibeträge ändert sich grundsätzlich nicht.

Die entsprechenden Sammlung der einzelnen Vordrucke finden Sie hier

Die nachfolgende Kurzübersicht zeigt die häufigsten Änderungen und welches Antragsformular jeweils notwendig ist.

…bei Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung

Soll der gleiche Freibetrag wie im Vorjahr berücksichtigt werden, reicht das Formular Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung aus.

Soll ein Freibetrag erstmalig aufgetragen werden, oder hat sich der Betrag erhöht, so ist das Formular Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung auszufüllen

...bei Steuerklassenwechsel

ist das Formular Antrag auf Steuerklassenwechsel auszufüllen und von beiden Ehegatten unterschrieben an Ihr zuständiges Finanzamt zu schicken.

...bei Trennung vom Ehepartner

Im Jahr der Trennung
ist das Formular Antrag auf Steuerklassenwechsel auszufüllen und von beiden Ehegatten unterschrieben an Ihr zuständiges Finanzamt zu schicken.

Im Folgejahr nach der Trennung:
Formular: Erklärung zum dauernden Getrenntleben

...bei Heirat

wird durch den Eintrag der Gemeinde die Steuerklasse bei beiden Ehegatten automatisch von I auf IV geändert, hierfür ist kein gesonderter Antrag erforderlich.
Soll eine abweichende Steuerklasse (z.B. III / V) oder ein abweichendes Faktorverfahren angewendet werden, ist das Formular Antrag auf Steuerklassenwechsel auszufüllen und von beiden Ehegatten unterschrieben an Ihr zuständiges Finanzamt zu schicken.

...bei Geburt eines Kindes

wird der Kinderfreibetrag durch den Eintrag der Gemeinde automatisch übermittelt (bei Steuerklasse V und VI ist kein Kinderfreibetrag möglich). Auch hierfür ist kein gesonderter Antrag erforderlich.
Durch den Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers bei der Finanzverwaltung erhält der Arbeitgeber somit künftig auch Auskünfte über die Anzahl der Kinderfreibeträge des Arbeitnehmers. Dies kann jedoch auf Wunsch mit einem Antrag über das Formular Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen unterdrückt werden.

...bei Kindern über 18 Jahre

ist das Formular Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung auszufüllen und unterschrieben an Ihr zuständiges Finanzamt zu schicken. Bitte fügen Sie für das sich in Ausbildung befindliche Kind eine Studien- oder Schulbescheinigung oder Ausbildungsnachweis / -vertrag in Kopie bei.

…bei Kirchenein- oder -austritt

erfolgt durch den Eintrag der Gemeinde die Änderung automatisch.