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08.11.11
Hier finden Sie Hilfen und Formulare zu Steuerklassenänderungen, Eintragung von Kinderfreibeträgen oder Lohnsteuerermäßigungsanträgen
Adresse (URL): http://www.finanzamt-juelich.de/mein_fa/01_hilfe_steuerklasse.php
Vorweg:
Das bisherige Verfahren zu Lohnsteuerermäßigungen, Steuerklassenwechsel, Eintragungen wegen Kinderfreibeträge ändert sich grundsätzlich nicht.
Die entsprechenden Sammlung der einzelnen Vordrucke finden Sie hier
Die nachfolgende Kurzübersicht zeigt die häufigsten Änderungen und welches Antragsformular jeweils notwendig ist.
Soll der gleiche Freibetrag wie im Vorjahr berücksichtigt werden, reicht das Formular Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung aus.
Soll ein Freibetrag erstmalig aufgetragen werden, oder hat sich der Betrag erhöht, so ist das Formular Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung auszufüllen
ist das Formular Antrag auf Steuerklassenwechsel auszufüllen und von beiden Ehegatten unterschrieben an Ihr zuständiges Finanzamt zu schicken.
Im Jahr der Trennung
ist das Formular Antrag auf Steuerklassenwechsel auszufüllen und von beiden Ehegatten unterschrieben an Ihr zuständiges Finanzamt zu schicken.
Im Folgejahr nach der Trennung:
Formular: Erklärung zum dauernden Getrenntleben
wird durch den Eintrag der Gemeinde die Steuerklasse bei beiden Ehegatten automatisch von I auf IV geändert, hierfür ist kein gesonderter Antrag erforderlich.
Soll eine abweichende Steuerklasse (z.B. III / V) oder ein abweichendes Faktorverfahren angewendet werden, ist das Formular Antrag auf Steuerklassenwechsel auszufüllen und von beiden Ehegatten unterschrieben an Ihr zuständiges Finanzamt zu schicken.
wird der Kinderfreibetrag durch den Eintrag der Gemeinde automatisch übermittelt (bei Steuerklasse V und VI ist kein Kinderfreibetrag möglich). Auch hierfür ist kein gesonderter Antrag erforderlich.
Durch den Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers bei der Finanzverwaltung erhält der Arbeitgeber somit künftig auch Auskünfte über die Anzahl der Kinderfreibeträge des Arbeitnehmers. Dies kann jedoch auf Wunsch mit einem Antrag über das Formular Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen unterdrückt werden.
ist das Formular Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung auszufüllen und unterschrieben an Ihr zuständiges Finanzamt zu schicken. Bitte fügen Sie für das sich in Ausbildung befindliche Kind eine Studien- oder Schulbescheinigung oder Ausbildungsnachweis / -vertrag in Kopie bei.
erfolgt durch den Eintrag der Gemeinde die Änderung automatisch.